Aktualisierung von 2G Plus für Sport in Innenräumen
Liebe Vereinsmitglieder,
wir wünschen ein frohes Neues Jahr und hoffen Ihr seid gut und gesund in das nicht mehr ganz so frische Jahr 2022 gestartet
Mit der aktualisierten Corona Schutzverordnung des Landes NRW kann der Indoor-Sportbetrieb nur noch für Genesene und Geimpfte angeboten werden, die zusätzlich einen tagesaktuellen Testnachweis erbringen. Stand 13.01.22 wird der Nachweis einer Boosterimpfung dem tagesaktuellen Negativnachweis gleichgesetzt.
Zudem haben sich einige Anpassungen für Zuschauer und Übungsleiter ergeben.
Diese Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag. Hier gilt weiter die Testpflicht. Schüler gelten außerhalb der Ferienzeiten als Getestet.
Weitere Informationen findet Ihr in unserem Corona Schutzkonzept zum Download hier.
Bleibt Gesund
Der Vorstand